Wasser oder Ware, was bekommen Sie für Ihr Geld?
Oft ist das scheinbar günstigste Angebot nachher das Teuerste. Niggemann gibt Ihnen Ratschläge, wie Sie Angebote und Lieferungen leichter beurteilen können. Lassen Sie sich nichts vormachen, denn es geht um Ihr Geld!
Papier ist geduldig...aber ist es nicht wichtig, wie viel Ware Sie zur Zubereitung letztendlich auf dem Tisch haben?
Ihre Kalkulation beruht mit Sicherheit auf dem Gewicht der
nichtglasierten Ware, nämlich dem Abtropfgewicht. Daher ist es wichtig,
dass das deklarierte Abtropfgewicht korrekt angegeben ist.
Desweiteren
ist die Größen-Sortierung erst ohne Glasur wichtig, denn die Glasur
kann nicht mitverwendet werden. Es handelt sich um eine reine
Schutzschicht aus Wasser bzw. Eis, die das Produkt gegen Frostbrand
schützt.
Beispiel: Wenn Sie Riesengarnelen der Sortierung 13/15 per lb. (13-15 Stück auf ein lb= englisches pound = 454g) mit einer Glasur von 15% versehen, erhalten Sie 8/12 Stück per lb. gefroren. Nach dem Auftauen erhalten Sie natürlich wieder die 13/15 Sortierung, also eine Größe kleiner.
Der Preisunterschied zwischen den Sortierungen ist in der Regel erheblich. Das heißt, dass Sie die Sortierung 13/15 per lb. korrekt deklariert und gepackt normalerweise ohnehin zu einem niedrigeren Preis kaufen können, als die "sogenannte" 8/12 Sortierung zum Sonderpreis.
Nachfolgend einige Informationen, wie Sie die richtige Deklaration prüfen können.
1. Glasur:
Wiegen Sie eine bestimmte Menge Ware tiefgefroren und spülen sie unter
fließendem Wasser ab, bis Sie die Glasur nicht mehr fühlen können.
Lassen Sie die Probe kurz abtropfen und wiegen Sie erneut. Die Ware
selbst ist dann noch gefroren.
Die Differenz zwischen beiden Gewíchten ergibt den Glasuranteil.
2. Sortierung
Wiegen Sie 454g (1 lb.) der zu prüfenden Ware ohne Glasur ab. Zählen Sie
diese und Sie werden sofort feststellen, ob Sie die gekaufte Stückzahl
per lb. auch tatsächlich erhalten haben.
Wenn Sie Ware, für die Sie Ihr gutes Geld hergeben sollen, so prüfen, werden Sie leicht unterscheiden können, ob das "Sonderangebot" ein solches auch wirklich war!


